Zwangsversteigerungen am Amtsgericht Arnsberg
Am Amtsgericht Arnsberg sind 4 Zwangsversteigerungstermine bekannt gemacht (Stand 3. Oktober 2026). Die Termine stammen aus den öffentlichen Bekanntmachungen der Amtsgerichte; verbindlich ist stets die Bekanntmachung des zuständigen Gerichts.
Aktuelle Termine am Amtsgericht Arnsberg
- Garage, Einfamilienhaus6. Oktober 2026Garage, Einfamilienhaus in Arnsberg59757 ArnsbergAmtsgericht Arnsberg402.000 €
- Eigentumswohnung (3 bis 4 Zimmer)13. Oktober 2026Eigentumswohnung (3 bis 4 Zimmer) in Sundern59846 SundernAmtsgericht Arnsberg133.000 €
- Eigentumswohnung (3 bis 4 Zimmer), zwei KFZ-Außenstellplätze17. November 2026Eigentumswohnung (3 bis 4 Zimmer), zwei KFZ-Außenstellplätze in Arnsberg59759 ArnsbergAmtsgericht Arnsberg145.000 €
- Einfamilienhaus, Einliegerwohnung, Doppelgarage1. Dezember 2026Einfamilienhaus, Einliegerwohnung, Doppelgarage in Sundern59846 SundernAmtsgericht Arnsberg300.000 €
Häufige Fragen: Zwangsversteigerungen am Amtsgericht Arnsberg
Antworten aus den aktuell bekannt gemachten Terminen (Stand 3. Oktober 2026). Keine Rechtsberatung.
Wie viele Zwangsversteigerungen gibt es am Amtsgericht Arnsberg?
Stand 3. Oktober 2026 sind am Amtsgericht Arnsberg 4 Versteigerungstermine bekannt gemacht, die noch nicht stattgefunden haben und nicht aufgehoben sind.
Wann ist der nächste Versteigerungstermin am Amtsgericht Arnsberg?
Der nächste Termin ist am 6. Oktober 2026 um 10:00: Garage, Einfamilienhaus in Arnsberg, Amtsgericht Arnsberg.
Welche Amtsgerichte sind am Amtsgericht Arnsberg zuständig?
Die aktuellen Termine laufen bei dem Amtsgericht Arnsberg. Zuständig ist jeweils das Amtsgericht, in dessen Bezirk das Grundstück liegt.
Wie hoch sind die Verkehrswerte am Amtsgericht Arnsberg?
Der Median der Verkehrswerte liegt bei 222.500 € (4 Termine mit Wertangabe, Stand 3. Oktober 2026). Der Verkehrswert ist der vom Gericht festgesetzte Marktwert, kein Mindestgebot.
Woher stammen die Termine?
Aus den öffentlichen Bekanntmachungen der Amtsgerichte. Das Bundesversteigerungsportal ist ein privates Rechercheportal, keine Behörde; verbindlich ist ausschließlich die Bekanntmachung des zuständigen Gerichts.